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Käufer ArtikelDer Käufer ist der Handelspartner eines Verkäufers, eine natürliche oder juristische Person, die einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer schließt, d.h. eine Ware bzw. Sache (Recht) übereignet bekommt soll und sich dazu verpflichtet einen Gegenwert, den Kaufpreis zu übereignen. Wichtig ist dabei das es zwei übereinstimmende Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer gibt. Die Rechte und Pflichten für den Käufer resultieren aus dem Kaufvertrag, § 433 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__433.html)ff BGB und gegebenenfalls aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Rechte des Käufers sind vor allen Dingen die Übereignung der Ware zu dem mit dem Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt, in der vereinbarten Qualität und am vereinbarten Ort. Die Pflichten des Käufers sind vor allen Dingen die Annahme der Ware und die übereignung der Bezahlung der Ware in der vereinbarten Form, zu dem vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort. Bei einem Kauf bezahlt der Käufer in der Regel den Verkäufer mit Geld für eine Ware oder eine Dienstleistung. Aber auch der Tausch kann eine Form des Kaufes sein. Generell gilt das Rechte und Pflichten des Käufers sich zu erst aus dem Kaufvertrag ableiten. Wenn dort keine Regelungen getroffen sind greifen falls vorhanden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn dort keine Regelungen vorhanden sind greifen gesetzliche Regelungen. Der Kaufvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen aber nicht dem Gesetz wieder sprechen.
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